Internetpauschale

Die Nutzung der neuen Medien kann von uns bezuschusst werden. Hierbei gibt es eine monatliche Obergrenze von 50 Euro. Auf den Betrag fällt eine Pauschalsteuer an, diese übernehmen wir für Dich. Als Mitarbeiter musst Du bestätigen, dass Dir Kosten in Höhe von maximal 50 Euro pro Monat für die Internetnutzung entstehen. Die Kosten beinhalten auch die Anschaffung von Geräten, Grundgebühren, usw. Sofern Du über keine eigenen Geräte und keinen Internetanschluss verfügen würdest, könntest Du das Guthaben auch im Internetcafe nutzen. Für die Pauschale bis 50 Euro benötigst Du außer einer Bestätigung keine weiteren Nachweise.

Steuer- und Sozialversicherung

Pauschalsteuer trägt Arbeitgeber, keine Sozialversicherung

Benötigtes Guthaben

Max. 50 Euro monatlich.

*Brutto 2.500 €, Stkl. I/IV, GKV-Zusatzbeitrag 1,1%, keine Kinder, Kirchensteuerpflicht Bayern

BRUTTO 50 €*


Netto 26€

Brutto: 50,00 €
Steuer: -13,00 €
Sozialversicherung: -11,00 €

Netto: 26,00 €


INTERNET-PAUSCHALE


Nutzen 50€

Erstattung Internetpauschale: 50,00€
Pauschalsteuer trägt Arbeitgeber, dafür für Mitarbeiter: 0,00€
Sozialversicherung: 0,00€

Netto: 50,00€


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